HSBC Schweiz in Paris wegen libanesischen Vermögensdelikten angeklagt
Die Schweizer Tochtergesellschaft von HSBC ist in Paris im Rahmen der Ermittlungen zu illegalen Vermögenswerten aus dem Libanon angeklagt worden. Die britische Bank steht im Verdacht, dem früheren Gouverneur der Zentralbank des Libanon, Riad Salamé, bei der Veruntreuung öffentlicher Gelder geholfen zu haben. Ihr wird insbesondere bandenmäßige Geldwäsche vorgeworfen, ein besonders schwerer Tatbestand, der das Institut hohen strafrechtlichen Sanktionen aussetzt.
Diese Anklage ereignet sich vor dem Hintergrund einer Intensivierung der gerichtlichen Verfahren gegen das internationale Finanzsystem, das der Komplizenschaft bei der Korruption hoher ausländischer Beamter verdächtigt wird. Riad Salamé, der die libanesische Zentralbank fast dreißig Jahre lang geleitet hat, ist in Europa mehreren Ermittlungen wegen mutmaßlicher Veruntreuung öffentlicher Gelder und Geldwäsche ausgesetzt. Die französischen Ermittlungsrichter verdächtigen HSBC Schweiz, den Transfer dieser mutmaßlich illegalen Gelder über intransparente Strukturen erleichtert zu haben.
Aus Sicht der Compliance und Regulierung illustriert dieser Fall die anhaltenden Schwächen in den Geldwäschebekämpfungssystemen (GwG/AFG) großer internationaler Banken, trotz jahrelanger regulatorischer Verschärfungen nach der Finanzkrise. Die Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (ACPR) und die Autorité des marchés financiers (AMF) haben die Sanktionen gegen nachlässige Institute vervielfacht, jedoch bleiben Strafverfahren auf dieser hierarchischen Ebene relativ selten.
Börsenseitig zeigt HSBC eine relative Resilienz gegenüber gerichtlichen Turbulenzen. Die in London notierte Aktie entwickelt sich im Einklang mit dem europäischen Bankensektor, der derzeit von der Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) profitiert. Dennoch reiht sich diese Anklage in eine Serie von Rechtsstreitigkeiten ein, die die Aussichten auf eine Reduzierung der operationellen Risikokosten belasten könnten, ein zentraler Hebel der Konzernstrategie. Die Analysten verfolgen genau die Entwicklung der Rechtsrisikovorsorgen, die in den vergangenen Jahren bereits mehrere Milliarden Dollar ausmachten.
Der Schweizer Privatbankensektor, traditionell exponiert gegenüber politisch sensiblen Vermögen, steht unter verstärkter Aufsicht der Behörden. Das Ende des Bankgeheimnisses und das Inkrafttreten des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen haben die Landschaft verändert, ohne die Reputationsrisiken jedoch vollständig zu eliminieren. Für HSBC, bereits durch die Panama-Papers-Affäre und Rekordstrafen in den USA angekratzt, stellt dieses französische Verfahren eine schmerzhafte Erinnerung an die strukturellen Herausforderungen der Universalbank.
Für Investoren verdienen mehrere Lehren Beachtung. Erstens bleibt das ESG-Risiko – insbesondere die „G“-Dimension der Governance – in den Bewertungsmodellen des europäischen Bankensektors unterschätzt. Zweitens verringert die grenzüberschreitende Koordination der Ermittlungen, hier zwischen Frankreich, der Schweiz und anderen europäischen Gerichtsbarkeiten, die Wirksamkeit der komplexen Rechtsstrukturen, die zur Isolierung von Verantwortlichkeiten konzipiert wurden. Schließlich könnte die Aussicht auf einen Vergleich, in dieser Art von Verfahren häufig, bis 2025-2026 zu einer erheblichen außerordentlichen Belastung führen.
Über den Einzelfall HSBC hinaus bezeugt dieser Fall die Entschlossenheit der europäischen Ermittlungsrichter, die strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen des Bankensektors in internationalen Korruptionsstrukturen zu verfolgen. Er wirft zugleich die Frage nach der Aussagekraft der von der Banque de France und der ACPR durchgeführten regulatorischen Audits auf, die nicht in der Lage waren, diese Missstände präventiv zu erkennen.


